Über uns

Auszug aus den Statuten

Name und Sitz

1 Unter dem Namen „Paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe Kanton Graubünden“, nachfolgend PBK Bau GR genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB.
2 Sitz des Vereins ist Chur.

Vereinszweck

1 Der PBK Bau GR obliegt die einheitliche Anwendung und der Vollzug des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) sowie die Umsetzung der Vorgaben im Bildungsbereich des Parifonds Bau (Art. 8 LMV) auf dem Gebiet des Kantons Graubünden.
2 Der Verein bezweckt die Wahrnehmung aller Aufgaben und Kompetenzen, die der PBK Bau GR gemäss LMV und nach den Vollzugsrichtlinien der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission SVK Bauhauptgewerbe, – inklusive der jeweils dazugehörigen Anhänge, Zusatzvereinbarungen, Lohnvereinbarungen, Protokollvereinbarungen usw. – zugewiesen sind. Dasselbe gilt für die Aufgaben und Kompetenzen im Bildungsbereich des Parifonds Bau (Art. 8 LMV, Statuten und Leistungsreglement des Parifonds Bau).
3 Die PBK Bau GR kann weitere Aufgaben im Mandatsverhältnis für Dritte gegen Entschädigung übernehmen. Hierbei kann es sich um Mandate der Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) oder um Aufträge im Rahmen der flankierenden Massnahmen (Entsendegesetzgebung) handeln.

Mitgliedschaft

1 Die Mitglieder des Vereins sind:
Graubündnerischer Baumeisterverband
als Arbeitgeberverband einerseits
sowie
Gewerkschaft Unia, Sektion Graubünden
Gewerkschaft Syna, Region Graubünden
Baukader Schweiz, Sektionen Graubünden als Arbeitnehmerverbände andererseits.
2 Die Mitgliedschaft der Sektionen Graubünden von Baukader Schweiz ist beschränkt auf den Aus- und Weiterbildungsbereich im Rahmen des Parifonds Bau.